Benchmark Workshop zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Vorab gab es eine Hausaufgabe, mit der sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf unseren Workshop vorbereiten konnten: Das Ausfüllen eines kurzen Fragebogens half ihnen bei der Ermittlung des Reifegrades und der Workshop in Präsenz ermöglichte einen Vergleich mit anderen Unternehmen.
Das Reifegradmodell erlaubt es, den aktuellen Umsetzungsgrad und -bedarf bezüglich des LkSG näher zu betrachten. Daraus können mögliche Aufgaben und Optimierungspotentiale abgeleitet und der eigene Stand der Sorgfaltspflichten geprüft werden.
Dies alles kann komfortabel ohne großen Aufwand ermittelt werden. Entwickelt hat das Reifegradmodell ein einstiger Werkstudent von NIRO, der sich im Rahmen seiner Masterarbeit intensiv mit dem LkSG beschäftigt hat. Grundlage seiner Arbeit war die Konzeption eines Reifegradmodells, das es Unternehmen ermöglicht, den Umsetzungsstand des LkSG in ihrer Organisation zu ermitteln. Das Modell beinhaltet in sechs Dimensionen wesentliche Bereiche des LkSG: Grundsatzerklärung, Risikomanagement, Risikoanalyse, Maßnahmensteuerung, Beschwerdemechanismen sowie Dokumentation und Berichterstattung und deckt somit eine ganzheitliche Betrachtung der Umsetzung des LkSG ab.

Zu Beginn stellten die teilnehmenden Unternehmen ihre Ergebnisse vor, diskutierten diese und gingen in den Vergleich, um unter anderem festzustellen, ob sie sich korrekt eingeschätzt haben. Für jede der sechs Dimensionen wurden gezielt Maßnahmen herausgearbeitet, mit deren Umsetzung der nächsthöhere Reifegrad erreicht werden könnte.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sehr zufrieden mit dem Benchmarking: Der Workshop zeigte, ob die Selbsteinschätzung korrekt war, wie sich der Soll-Ist-Zustand beschreiben lässt und welche Maßnahmen sinnvoll sein könnten, um den eigenen Reifegrad zu verbessern. Die gute Mischung von bereits berichtspflichtigen und noch nicht dazu verpflichteten Unternehmen machte den Erfahrungsaustausch besonders wertvoll.
Das Thema LkSG ist auch für Unternehmen von Interesse, die noch nicht unter das Gesetz fallen. Kleinere und mittelständische Unternehmen (Non-Scope-Unternehmen) sind in die gesamte Lieferkette eingebunden und geraten zunehmend unter Druck, zum Beispiel als Zulieferer größerer Unternehmen ihren Verpflichtungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten nachzukommen. Das LkSG ist demnach auch für Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereiches von hoher Relevanz und es kann von Vorteil sein, sich frühzeitig auf die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorzubereiten.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unseres Workshops freuten sich über den intensiven, offenen Austausch und neue Impulse. Foto: NIRO e. V.